Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - Was gibt es zu beachten? 

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – Ihre Absicherung bei uns

Als seriöser Autohändler legen wir großen Wert auf Transparenz und Fairness. Deshalb informieren wir Sie offen über Ihre Rechte – insbesondere über die gesetzliche Gewährleistung, die bei Gebrauchtwagen i.d.R. auf 1 Jahr beschränkt ist.

📌 Was ist gesetzliche Gewährleistung – und was nicht?

Die gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB) verpflichtet uns, für Mängel zu haften, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren.

👉 Wichtig:
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für bereits bestehende Mängel beim Kauf. Schäden, die nach Übergabe entstehen, sind nicht abgedeckt.

⚠️ Keine Haftung für Verschleiß oder altersbedingte Schäden

❌ Nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind:

Verschleißteile wie Bremsbeläge, Reifen, Kupplung etc.

Altersbedingte Erscheinungen wie Rost, Materialermüdung oder Undichtigkeiten

Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Umbauten oder Unfälle nach dem Kauf

✅ Es sind ausschließlich verdeckte Mängel abgedeckt, die beim Kauf bereits vorhanden waren.

🛑 Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Vollabdeckung. Sie schützt nur vor Mängeln, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits bestanden – nicht vor normalem Verschleiß oder später auftretenden Schäden.

⏱️ Dauer der Gewährleistung: 12 Monate

Die gesetzliche Gewährleistung für unsere Gebrauchtwagen beträgt 1 Jahr ab Übergabe. Diese Dauer ist gesetzlich erlaubt und im Kaufvertrag dokumentiert.

🔁 Beweislast im ersten Jahr

Tritt innerhalb der ersten 12 Monate ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits beim Kauf bestand – es sei denn, wir als Händler können das Gegenteil nachweisen.

🛡️ Zusätzliche Garantie – nur über externe Partner möglich

Wir selbst bieten keine eigenen Zusatzgarantien an.
Auf Wunsch können wir Ihnen jedoch den Kontakt zu externen Garantieanbietern vermitteln, bei denen Sie freiwillig eine optionale Gebrauchtwagengarantie abschließen können.

🤝 Unser Serviceversprechen

Gesetzlich geregelte 12 Monate Gewährleistung

Transparente Kommunikation – ohne versteckte Bedingungen

Persönliche Ansprechpartner im Gewährleistungsfall

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